
Händlerbedingungen
Nachfolgend können Sie die ab dem 03.07.2020 geltende Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) downloaden:
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Hinweise zu Änderungen gegenüber der Vorversion:
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Anpassungen der Scheme-Bezeichnung von „electronic cash-System“ zu girocard.
Bereits 2007 wurde die „EC-Karte“ in girocard umbenannt. Das Bezahlverfahren selbst wurde weiterhin als „electronic cash-System“ bezeichnet. Nun erfolgt die Änderung zu „girocard-System“. -
Kartenausgebende Institute dürfen auch girocard-Karten in digitaler Form ausgeben.
Digitale Karten lassen sich z.B. in Smartphones hinterlegen. Somit können Ihre Kunden bequem mit Ihrem Smartphone bei Ihnen bezahlen. -
Digitale girocards dürfen zusätzliche bzw. alternative Authentifizierungsmaßnahmen verwenden.
Anstatt eine PIN einzugeben, darf die Authentifizierung z.B. per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck erfolgen. - Anhebung des Kontaktlos-Limits von bisher max. 25,00 € auf 50,00 €
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb unter vertrieb@sylaender.de.