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Händlerbedingungen

Nachfolgend können Sie die ab dem 03.07.2020 geltende Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) downloaden:

[...Händlerbedingungen downloaden]

Hinweise zur Kundeninformation im Januar 2021

Mit der Versendung der monatlichen Rechnung haben wir Sie über Änderungen in den Händlerbedingungen kurz informiert. Wir haben für Sie die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Anpassungen der Scheme-Bezeichnung von „electronic cash-System“ zu girocard.
    Bereits 2007 wurde die „EC-Karte“ in girocard umbenannt. Das Bezahlverfahren selbst wurde weiterhin als „electronic cash-System“ bezeichnet. Nun erfolgt die Änderung zu „girocard-System“.
  • Kartenausgebende Institute dürfen auch girocard-Karten in digitaler Form ausgeben.
    Digitale Karten lassen sich z.B. in Smartphones hinterlegen. Somit können Ihre Kunden bequem mit Ihrem Smartphone bei Ihnen bezahlen.
  • Digitale girocards dürfen zusätzliche bzw. alternative Authentifizierungsmaßnahmen verwenden.
    Anstatt eine PIN einzugeben, darf die Authentifizierung z.B. per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck erfolgen.
  • Anhebung des Kontaktlos-Limits von bisher max. 25,00 € auf 50,00 €

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb unter vertrieb@sylaender.de.