ecs - 30 Jahre Erfahrung

Händlerbedingungen

Nachfolgend können Sie die ab dem 03.07.2020 geltende Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) downloaden:

[...Händlerbedingungen downloaden]

Hinweise zu Änderungen gegenüber der Vorversion:

  • Anpassungen der Scheme-Bezeichnung von „electronic cash-System“ zu girocard.
    Bereits 2007 wurde die „EC-Karte“ in girocard umbenannt. Das Bezahlverfahren selbst wurde weiterhin als „electronic cash-System“ bezeichnet. Nun erfolgt die Änderung zu „girocard-System“.
  • Kartenausgebende Institute dürfen auch girocard-Karten in digitaler Form ausgeben.
    Digitale Karten lassen sich z.B. in Smartphones hinterlegen. Somit können Ihre Kunden bequem mit Ihrem Smartphone bei Ihnen bezahlen.
  • Digitale girocards dürfen zusätzliche bzw. alternative Authentifizierungsmaßnahmen verwenden.
    Anstatt eine PIN einzugeben, darf die Authentifizierung z.B. per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck erfolgen.
  • Anhebung des Kontaktlos-Limits von bisher max. 25,00 € auf 50,00 €

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Vertrieb unter vertrieb@sylaender.de.